Welterbe: BILDSTOERUNG
Antrag an das UNESCO-Welterbe-Komitee
Das UNESCO Welterbe-Komitee nimmt das vom Fernsehen her seit der Mitte des vergangenen Jahrhunderts bekannte Bild-Phänomen BILDSTOERUNG als bedeutsamste Innovation der Neuzeit für die Welt der Bilder als schützenswertes Gut in die Welterbe-Liste auf. Die deutsche Bezeichnung des Phänomens BILDSTOERUNG wird für weltweit verbindlich erklärt. Zugleich mit der Aufnahme in die Welterbe-Liste verpflichtet die UNESCO sämtliche Fernsehsender der Welt, täglich eine Stunde BILDSTOERUNG zu senden.
Begründung:
Seit der Einführung des Fernsehens um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts hat dieses Medium einen beispiellosen Siegeszug rund um die Welt vollzogen und ist heute der wichtigste Bild-Produzent und -Lieferant. Dabei soll es hier nicht um die Qualität der Inhalte gehen: de gustibus non est disputandum. Ebensowenig interessiert hier die Produktionsweise der elektronischen Bilder, ob nun analog oder digital: die Technik der Herstellung ist bei allen Bildern völlig nebenrangig. Allein das Resultat ist von Bedeutung.
Bis zu der Einführung des Fernsehens gab es Bilder, die beschädigt sein konnten oder gar zerstört, erst danach gab es auch die BILDSTOERUNG. Dieses Bild-Phänomen ist für die Welt der Bilder die einzig wirkliche Innovation1, die das Fernsehen mit sich brachte (bewegte Bilder gab es durch den Film schon zuvor). BILDSTOERUNG gibt es also erst, seit es das Fernsehen gibt. Dabei ist die BILDSTOERUNG das Ur-Bild2 des Fernsehens, das erste je auf einem Bildschirm sichtbare Bild.
Die BILDSTOERUNG, mit Schnee, Ameisenhaufen, Bild-Rauschen oder Chaos umschrieben, ist das Basis-Bild des Fernsehens. Jenes Flirren und Flimmern scheinbar chaotisch tanzender Bild-Punkte entsteht, wenn eine Sendung auf Grund einer technischen Panne unterbrochen wird oder aber dann, wenn gar nicht gesendet wird. Im Laufe der Zeit wurden durch eine verbesserte Technik die Störungen immer seltener. Zudem zeigen heutige Fernseh-Empfangsgeräte im Falle eines Störfalles keine BILDSTOERUNG mehr, sondern einen unifarbenen blauen oder schwarzen Bildschirm3. Zeiten, an denen ein Fernseh-Sender nicht sendet, gibt es heute nicht mehr, die Sender senden rund um die Uhr. Bedauerlicherweise ist damit heute keine BILDSTOERUNG mehr zu sehen.
Dabei ist die BILDSTOERUNG die Grundlage für alle denkbaren Bilder im Fernsehen. Indem man jedem der vermeintlich wirr tanzenden Punkte einen bestimmten Wert auf der Schwarz-Grau-Weiß-Skala sowie eine bestimmte Helligkeit zuordnet, ist jedes beliebige Schwarz-Weiß-Bild produzierbar. Definiert man zudem für jeden Punkt noch eine Farbe, ist jedes denkbare Farb-Bild herstellbar. Somit ist die BILDSTOERUNG sowohl die Grundlage als auch die Summe aller denkbaren Bilder im Fernsehen.
Die deutsche Bezeichnung BILDSTOERUNG für das oben als notwendig schützenswert beschriebene Bild-Phänomen des Fernsehens ist die vor allen anderen Benennungen in allen anderen Sprachen beste und in ihrer Ambivalenz nicht zu übertreffen. Besagt BILDSTOERUNG doch einerseits, daß ein Bild gestört ist4, und andererseits, daß von diesem Bild Störungen ausgehen. Es ist folglich sinnvoll, diese deutsche Bezeichnung weltweit als verbindlich festzulegen5.
Die BILDSTOERUNG erfüllt die Anforderungen der Einzigartigkeit und der Authentizität, um als Kulturstätte6 zum Welterbe erklärt werden zu können. Dabei ist die BILDSTOERUNG nicht an einen bestimmten Ort gebunden und kann nur dort bestaunt werden, sondern findet überall dort statt, wo ein Fernseh-Empfangsgerät vorhanden ist. Zugleich ist die BILDSTOERUNG als Abbild des Beginns unseres Universums in einem übertragenen Sinne auch ein integres7 Natur-Denk-Mal8 und somit in doppelter Hinsicht schützenswert.
Volker Hildebrandt
Hildebrandt Laboratories Cologne, Oktober 2007
1 Ebenso neu sind auch die TESTBILDER, die aber durchaus mit Vorzeichnungen, Skizzen oder Studien ver- gleichbar sind, wenngleich diese nicht alle bildnerischen Möglichkeiten des späteren Bildes oder gar aller denkbaren Bilder aufzeigen.
Hinzukommen als Neuerung die codierten Bilder des frühen Pay-TV. Diese absichtlich gestörten, zerhackten oder „gestreiften“ Bilder wurden nur gegen Bezahlung entstört. Codiert ließen sie nur noch ahnen, was gezeigt wurde. Indem aber eine Ahnung des „richtigen“ Bildes gegeben wurde, forderten sie die Phantasie ihrer Betrachter und waren somit die einzigen Bilder im Fernsehen, die grundsätzlich und durch ihre Art die Kreativität der Zuschauer forderten und förderten. Im Rahmen der beantragten Verpflichtung für alle Fernseh-Sender durch die UNESCO, pro Tag eine Stunde BILDSTOERUNG zu senden, sollen dementsprechend alle Pay-TV-Sender verpflichtet werden, pro Tag eine Stunde lang codierte Bilder zu senden, die nicht decodierbar sind.
2 Die gängige Theorie über die Enstehung unseres Universums geht von dem anfänglichen BIG BANG aus. Bei dieser Explosion flog die da unendlich dicht gepackte und unvorstellbat heiße Materie in alle Richtungen auseinander. Diese Expansion ist noch nicht abgeschlossen. Als Reste der hohen Temperaturen können heute noch überall im Weltall 3 Kelvin gemessen werden. Die 3K-Hintergrundstrahlung. Insofern diese überall im gesamten Universum vorhanden ist, wirkt sie natürlich auch bei uns. Und beeinflußt als Strahlung auch das im Fernsehen sichtbare Bild, wenn zum Beispiel nichts gesendet wird oder aber das Fernsehgerät nicht an die Antenne oder das Kabel angestöpselt ist. Somit ist die BILDSTOERUNG als dann sichtbares Bild nicht nur ein Urbild der Fernseh-Welt, sondern auch ein Urbild unserer Welt insgesamt und allein aus diesem Grunde schon schützenswert.
3 Mit der Verpflichtung aller Fernsehsender, BILDSTOERUNG zu senden, müssen zugleich alle Produzenten von Fernseh-Empfangsgeräten verpflichtet werden, das Original-BILDSTOERUNGS-Bild im Falle seines Erscheinens nicht mehr zugunsten des unifarbenen Bildes zu unterdrücken.
4 Wobei eine Paradoxie dadurch entsteht, daß die BILDSTOERUNG ja selbst ein eigenständiges und zudem höchst bedeutsames Bild ist. Welches, ebenso paradox, stets gleich bleibt, wiewohl es sich permanent ändert und erneuert.
5 Vergleiche hierzu www.bildstoerung.com
6 "Die Ernennung zu einer Kultur- oder Naturstätte auf der Welterbeliste der UNESCO ist mit der Verpflichtung verbunden, kontinuierliche Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Aufgenommen werden potentielle Kandidaten nach einer Prüfung durch das UNESCO-Welterbekomitee. Voraussetzung hierfür u.a. ist die Einhaltung der Kriterien "Einzigartigkeit" und "Authentizität" bei einer Kulturstätte oder der "Integrität" bei einem Naturdenkmal.
Des Weiteren muss das Denkmal mit einem umfassenden Erhaltungsplan überzeugen. Das Komitee stützt sich in seinen Entscheidungen auf beratende Fachverbände (ICOMOS und IUCN)."
(Text entnommen der Internet-Seite www.weltkulturerbe-online.de)
BILDSTOERUNG ist fraglos einzigartig und authentisch. Ihr kontinuierlicher Schutz und Erhaltungsmaßnahmen sowie ein umfassender Erhaltungsplan sind gerade durch die Konsequenzen obigen Antrages gegeben und dauerhaft gewährleistet.
7 Während in der Regel das Welterbe-Komitee darum bemüht ist, die Integrität bestehender Welterbe-Komplexe vor Bild-Störungen zu schützen (siehe hierzu die Diskussionen um Hochhäuser in Köln oder das Elb-Panorama in Dresden), soll hier die Integrität der BILDSTOERUNG vor Bildern geschützt werden.
8 Siehe Anmerkung 6. |